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So läuft Ihr Gutachten ab

Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten vergehen in der Regel keine 48 Stunden. Hier sehen Sie jeden Schritt.

1

Erstkontakt

Sie rufen an oder senden das Formular. Wir klären, was passiert ist, wer haftet und welches Gutachten sinnvoll ist.

2

Terminvereinbarung

Wir vereinbaren einen Termin – meist innerhalb von 24 Stunden, an dem Ort, an dem das Fahrzeug steht.

3

Besichtigung

15 bis 20 Minuten vor Ort: Fotodokumentation, Vermessung, Aufnahme aller Schadenpositionen und Fahrzeugdaten.

4

Gutachten & Versand

Kalkulation, Ausarbeitung und Versand – digital an Sie und auf Wunsch direkt an Versicherung, Anwalt und Werkstatt.

Was Sie an der Unfallstelle tun sollten

Die ersten Minuten entscheiden oft darüber, wie gut sich Ihre Ansprüche später durchsetzen lassen.

Unfallstelle sichern

Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Erst die Sicherheit, dann alles andere.

Polizei rufen

Bei Personenschaden, größerem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder Beteiligung ausländischer Fahrzeuge immer die Polizei hinzuziehen.

Fotos machen

Gesamtsituation aus mehreren Abständen, Endstellung der Fahrzeuge, Bremsspuren, Schäden im Detail, Kennzeichen aller Beteiligten.

Daten aufnehmen

Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners – und Kontaktdaten aller Zeugen.

Nichts unterschreiben

Kein Schuldanerkenntnis, keine Abtretungserklärung, keine Vollmacht für Firmen, die unaufgefordert am Unfallort auftauchen.

Uns anrufen

Danach melden Sie sich bei uns. Wir sagen Ihnen, wie es weitergeht – und übernehmen den Rest.

Diese Positionen holen wir für Sie herausWas viele Kurzberichte auslassen

Worauf Sie nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch haben

  • Reparaturkosten oder fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis
  • Merkantile Wertminderung – der bleibende Wertverlust trotz Reparatur
  • Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag ohne Fahrzeug
  • Mietwagenkosten in angemessener Klasse
  • Abschlepp- und Standkosten
  • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
  • Sachverständigenkosten – also unser Honorar
  • Anwaltskosten und die Unkostenpauschale

Fragen zum Ablauf

Wie lange dauert es insgesamt?

Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten vergehen in der Regel ein bis zwei Werktage: Termin innerhalb von 24 Stunden, Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung.

Muss ich zur Besichtigung anwesend sein?

Nicht zwingend. Wichtig ist nur, dass wir an das Fahrzeug herankommen. Vieles lässt sich vorher telefonisch klären.

Kann ich das Fahrzeug vorher reparieren lassen?

Bitte nicht. Ein Schaden, der bereits repariert wurde, lässt sich nicht mehr vollständig dokumentieren. Warten Sie mit der Reparatur, bis wir da waren.

Was ist, wenn das Fahrzeug nicht mehr fährt?

Kein Problem – wir kommen dorthin, wo es steht: zur Werkstatt, zum Abschleppdienst oder zu Ihnen nach Hause.

Bekommt die Versicherung das Gutachten direkt?

Auf Ihren Wunsch senden wir es direkt an Versicherung, Anwalt und Werkstatt. Sie erhalten immer selbst eine Kopie.

Unfall gehabt? Wir sind schon unterwegs.

Ein Anruf genügt. Wir sagen Ihnen in zwei Minuten, was zu tun ist – und sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

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