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Anwalt nach dem Unfall – wann er sich lohnt

Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite auch die Anwaltskosten – trotzdem verzichten viele darauf.

Nach einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines Rechtsanwalts zum erstattungsfähigen Schaden. Für Sie entstehen dann in der Regel keine Ausgaben – und Sie verhandeln nicht allein mit einer Versicherung, die das jeden Tag tut.

Wer die Anwaltskosten trägt

Die Beauftragung eines Anwalts gilt bei einem Verkehrsunfall mit fremdem Verschulden als zweckmäßige Rechtsverfolgung. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzt die gesetzlichen Gebühren daher wie die übrigen Schadenpositionen.

Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder eine Teilschuld im Raum steht: Dann werden die Kosten nur entsprechend der Haftungsquote ersetzt. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in diesen Fällen meist die Differenz ab.

Wann sich ein Anwalt besonders lohnt

  • Die Schuldfrage ist unklar oder die Gegenseite schildert den Hergang anders.
  • Es gibt Personenschäden – dann geht es um Schmerzensgeld und gegebenenfalls Verdienstausfall.
  • Die Versicherung kürzt Positionen aus dem Gutachten: Stundensätze, Verbringungskosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.
  • Es geht um einen Totalschaden und um Restwertangebote, die Sie nicht realisieren können.
  • Die Regulierung zieht sich – Anwaltsschreiben bewegen erfahrungsgemäß mehr als der zehnte eigene Anruf.

Wie Gutachter und Anwalt zusammenarbeiten

Die Rollen sind klar verteilt: Der Sachverständige stellt fest, was beschädigt ist und was die Beseitigung kostet. Der Anwalt setzt durch, dass gezahlt wird. Beides greift ineinander – ein Anwalt kann nur so gut verhandeln, wie die Zahlen belegt sind.

Praktisch läuft es meist so: Wir nehmen den Schaden auf, erstellen das Gutachten und schicken es auf Wunsch direkt an die Kanzlei. Der Anwalt meldet die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an und übernimmt den Schriftverkehr. Sie selbst müssen mit der Versicherung dann gar nicht mehr sprechen.

Was Sie beachten sollten

  • Früh einschalten. Nach der ersten Teilzahlung ist manches schwerer zu korrigieren.
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht wählen – die Materie ist spezialisiert.
  • Nichts unterschreiben, was die Gegenseite Ihnen vorlegt, bevor Sie es besprochen haben – das gilt besonders für Abfindungserklärungen.
  • Abtretungserklärungen genau lesen: Sie können dazu führen, dass Sie Ansprüche aus der Hand geben.

Wenn Sie keinen Anwalt kennen: Sagen Sie uns Bescheid, wir nennen Ihnen Ansprechpartner in Ihrer Region. Vermittlungsgebühren nehmen wir dafür nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick aus Sicht der Sachverständigenpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei strittigen Fällen ziehen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzu – gern vermitteln wir den Kontakt.

Häufige Fragen

Kostet mich der Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall etwas?

In der Regel nicht. Die gesetzlichen Gebühren gehören zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei Teilschuld wird anteilig ersetzt.

Reicht es nicht, wenn ich selbst mit der Versicherung spreche?

Möglich ist das. Sie verhandeln dann allerdings mit einem Sachbearbeiter, der die Regulierung täglich macht, und tragen das Risiko, Positionen zu übersehen. Da die Kosten bei unverschuldetem Unfall ohnehin die Gegenseite trägt, ist der Verzicht selten sinnvoll.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Für den unverschuldeten Unfall nicht zwingend. Sie hilft dort, wo die Haftung strittig ist oder Sie eine Teilschuld tragen – also genau in den Fällen, in denen es teuer werden kann.

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