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Was tun nach einem Unfall?

Die ersten Minuten entscheiden darüber, wie gut sich Ihre Ansprüche später durchsetzen lassen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

Nach einem Unfall stehen die meisten Menschen unter Schock. Wer die Reihenfolge kennt, macht weniger falsch – und verschenkt später kein Geld.

1. Sichern

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen, Warndreieck aufstellen – innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf der Autobahn 200 Meter vor der Unfallstelle. Verletzten helfen und Notruf 112 wählen, wenn Personen zu Schaden gekommen sind.

2. Polizei rufen – wann sinnvoll

  • bei Personenschaden – immer
  • bei größerem Sachschaden
  • wenn die Schuldfrage unklar ist oder bestritten wird
  • bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen
  • bei Beteiligung von Miet-, Firmen- oder ausländischen Fahrzeugen
  • bei Fahrerflucht

3. Beweise sichern

Fotografieren Sie großzügig – lieber zu viel als zu wenig:

  • Gesamtsituation aus mehreren Abständen und Richtungen
  • Endstellung beider Fahrzeuge, bevor etwas bewegt wird
  • Schäden im Detail, mit einem Maßstab im Bild wenn möglich
  • Kennzeichen aller Beteiligten
  • Bremsspuren, Splitter, Beschädigungen an der Fahrbahn
  • Verkehrszeichen, Ampeln, Sichtverhältnisse

Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Später sind sie kaum noch auffindbar.

4. Daten austauschen

Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Versicherung und Versicherungsschein-Nummer des Unfallgegners. Ein Foto von Führerschein und Fahrzeugschein spart Zeit und Tippfehler.

5. Nichts unterschreiben

Das ist der wichtigste Punkt. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis – auch nicht, wenn es harmlos formuliert ist. Unterschreiben Sie keine Abtretungserklärungen und keine Vollmachten für Firmen, die unaufgefordert an der Unfallstelle auftauchen. Sie geben damit die Kontrolle über Ihren Schadenfall aus der Hand.

6. Gutachter beauftragen – bevor repariert wird

Rufen Sie einen unabhängigen Sachverständigen an, bevor Sie in die Werkstatt fahren. Was einmal repariert ist, lässt sich nicht mehr dokumentieren. Und ohne Dokumentation gibt es keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und keinen Nachweis über den Umfang des Schadens.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick aus Sicht der Sachverständigenpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei strittigen Fällen ziehen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzu – gern vermitteln wir den Kontakt.

Häufige Fragen

Muss ich meiner eigenen Versicherung Bescheid geben?

Ja, auch bei unverschuldeten Unfällen sollten Sie den Vorfall Ihrer Versicherung melden. Eine Schuldanerkennung ist damit nicht verbunden.

Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?

Melden Sie so früh wie möglich. Ansprüche verjähren zwar erst nach drei Jahren, aber je länger Sie warten, desto schwieriger wird der Nachweis.

Der Unfallgegner will die Sache ohne Versicherung regeln – gute Idee?

Selten. Ohne Dokumentation stehen Sie schlecht da, wenn er es sich anders überlegt oder der Schaden größer ist als gedacht.

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