Das Wichtigste vorab
- Wir besichtigen in Erlangen vor Ort – zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.
- Auch nicht fahrbereite Fahrzeuge, Motorräder, Transporter und Oldtimer.
- Bei unverschuldetem Unfall entstehen für Sie keine Kosten.
- Versand an Versicherung, Anwalt und Werkstatt übernehmen wir auf Wunsch.
Erlangen ist Teil der Metropolregion Nürnberg mit hohem Berufsverkehr auf A73 und B4. Wir kommen ins Stadtgebiet und in den Landkreis Erlangen-Höchstadt.
Unfall in Erlangen – und jetzt?
Die ersten Minuten entscheiden viel. Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Personenschaden oder größerem Sachschaden die Polizei und notieren Sie Kennzeichen, Versicherung und Zeugen. Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Abständen, bevor das Fahrzeug bewegt wird.
Unterschreiben Sie an der Unfallstelle nichts, was Sie nicht gelesen haben – vor allem keine Abtretungserklärung. Danach rufen Sie uns an: Wir klären am Telefon, ob ein vollständiges Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist, und legen den Besichtigungstermin in Erlangen fest. Ausführlich Schritt für Schritt steht das in unserem Ratgeber Was tun nach einem Unfall.
Typische Unfallschwerpunkte in der Region: A3 Richtung Würzburg, A73 Frankenschnellweg, B4 sowie die Zubringer zu den Siemens-Standorten. Gerade bei Auffahrunfällen im Stau werden Schäden an Längsträgern und Anhängerkupplung häufig übersehen – wir prüfen genau dort besonders sorgfältig.
Kein eigenes Büro in Erlangen – dafür schnell vor Ort
In Erlangen unterhalten wir kein eigenes Büro. Für Sie ändert das nichts: Zur Besichtigung kommen wir ohnehin dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort.
Von unserem nächstgelegenen Standort sind es rund 75 Minuten über die A3. Deshalb sind wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – ohne Anfahrtskosten.
Anfahrt und Einsatzgebiet rund um Erlangen
Von unserem Büro aus sind wir rund 75 Minuten über die A3 in Erlangen. Wir planen die Termine so, dass mehrere Besichtigungen in der Region an einem Tag zusammenfallen – deshalb geht es meist schneller, als die reine Entfernung vermuten lässt. Auch abends und am Wochenende ist eine Besichtigung möglich, wenn es anders nicht passt.
Wir kommen in das gesamte Stadtgebiet und in die umliegenden Gemeinden:
Ihr Ort ist nicht dabei? Kein Problem – rufen Sie an, wir kommen auch dorthin.
Welche Ansprüche haben Sie in Erlangen?
Was Ihnen zusteht, hängt nicht davon ab, was die Gegenseite anbietet, sondern davon, was sauber dokumentiert ist. Das prüfen wir bei jedem Auftrag in Erlangen standardmäßig:
- Merkantile Wertminderung – der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug als Unfallwagen behält, oft im vierstelligen Bereich
- Nutzungsausfallentschädigung – Geld für jeden Tag ohne Fahrzeug, auch ohne Mietwagen
- Wiederbeschaffungswert und Restwert – entscheidend, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt
- Fiktive Abrechnung – Sie müssen nicht reparieren lassen, um an Ihr Geld zu kommen
- Sachverständigenkosten – bei unverschuldetem Unfall trägt sie die gegnerische Haftpflicht
Kompaktwagen, Auffahrunfall von hinten
| Angebot der gegnerischen Versicherung | 2.900 € |
| Reparaturkosten laut Gutachten | 3.480 € |
| Merkantile Wertminderung | 900 € |
| Nutzungsausfall, 9 Tage à 50 € | 450 € |
| Unkostenpauschale | 30 € |
| Gesamtanspruch laut Gutachten | 4.860 € |
Klassischer Heckschaden im Stau. Auffällig ist hier vor allem die Wertminderung – sie fehlt in Kurzberichten fast immer, obwohl das Fahrzeug beim Wiederverkauf als Unfallwagen gilt.
Warum nicht der Gutachter der Versicherung?
Nach der Schadenmeldung meldet sich die gegnerische Versicherung oft innerhalb von Stunden und bietet an, „ihren" Sachverständigen zu schicken. Das klingt bequem und kostet nichts – und ist trotzdem selten in Ihrem Interesse.
Dieser Prüfer wird von der Partei bezahlt, die möglichst wenig zahlen möchte. In der Praxis zeigt sich das an drei Stellen:
- Die Wertminderung fehlt oder fällt auffällig niedrig aus.
- Der Nutzungsausfall wird nicht ausgewiesen oder zu niedrig eingruppiert.
- Es wird mit Stundensätzen einer Partnerwerkstatt gerechnet statt mit den regionalen Sätzen, die Ihnen zustehen.
Sie müssen das nicht akzeptieren: Als Geschädigter haben Sie freie Gutachterwahl, und die gegnerische Haftpflicht trägt die Kosten Ihres eigenen Sachverständigen.
Was Sie von uns bekommen
- Schadenaufnahme ohne Werkstattbindung Sie entscheiden, wo repariert wird
- Prüfung auf verdeckte Schäden Längsträger, Achsvermessung, Assistenzsysteme
- Klare Zahlen statt Spannen eine Summe, die Sie der Versicherung vorlegen können
- Digitale Übergabe PDF am selben Tag, Papierausfertigung auf Wunsch
- Rückfragen inklusive auch Wochen später, wenn die Versicherung kürzen will
