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Kaskoschaden – lohnt sich ein eigenes Gutachten?

Selbst verschuldet, Wildunfall oder Hagel – bei Kaskoschäden gelten andere Regeln als beim Unfall mit Gegner.

Beim Haftpflichtschaden ist die Sache klar: Die gegnerische Versicherung zahlt Ihren Gutachter. Beim Kaskoschaden rechnen Sie dagegen mit Ihrem eigenen Versicherer ab – und der schickt in der Regel seinen eigenen Prüfer. Wann sich ein unabhängiges Gutachten trotzdem lohnt, steht hier.

Der Unterschied zum Haftpflichtschaden

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten Ihres Sachverständigen zum Schaden – die Gegenseite muss sie ersetzen. Das steht ausführlich im Ratgeber Wer zahlt den Gutachter.

Beim Kaskoschaden gibt es keine Gegenseite. Sie machen einen Anspruch aus Ihrem eigenen Vertrag geltend, und die Versicherungsbedingungen bestimmen, wie die Schadenhöhe ermittelt wird. Üblicherweise beauftragt der Versicherer einen Prüfer oder verlangt einen Kostenvoranschlag. Ein selbst beauftragtes Gutachten zahlen Sie zunächst selbst.

Wann sich das eigene Gutachten trotzdem rechnet

Nicht bei jedem Kratzer. Aber in diesen Fällen regelmäßig:

  • Die Schadenhöhe ist strittig. Der Prüfer kalkuliert deutlich niedriger, als Ihre Werkstatt veranschlagt.
  • Es geht Richtung Totalschaden. Wiederbeschaffungs- und Restwert entscheiden über mehrere tausend Euro – siehe Totalschaden abrechnen.
  • Der Restwert wirkt zu hoch. Angebote aus überregionalen Restwertbörsen sind für Sie oft nicht realisierbar.
  • Es steht ein Vorschaden im Raum und Sie müssen belegen, welcher Schaden aus welchem Ereignis stammt.
  • Bei Wild-, Hagel- oder Marderschäden, wenn Umfang oder Ursache bezweifelt werden.

Das Sachverständigenverfahren nach den AKB

Fast alle Kaskobedingungen sehen für den Streit über die Schadenhöhe ein eigenes Verfahren vor: Jede Seite benennt einen Sachverständigen, beide benennen gemeinsam einen Obmann. Kommen die beiden Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen, entscheidet der Obmann innerhalb der beiden Werte.

Das Ergebnis ist für beide Seiten verbindlich, solange es nicht offenbar von der wirklichen Sachlage abweicht. Die Kostenverteilung regeln die Bedingungen – häufig trägt jede Seite ihren Sachverständigen und die Obmannkosten werden geteilt. Ein Blick in Ihre AKB lohnt sich, bevor Sie das Verfahren einleiten.

Teilschuld: das Quotenvorrecht

Sind beide Seiten am Unfall beteiligt, wird der Haftpflichtschaden nach Quote ersetzt – etwa 50 zu 50. Haben Sie zusätzlich eine Vollkasko, gilt das sogenannte Quotenvorrecht: Positionen, die die Kasko gar nicht abdeckt – beispielsweise Wertminderung, Nutzungsausfall oder die Selbstbeteiligung – dürfen vorrangig aus der Quote bedient werden.

Das klingt technisch, macht aber im Ergebnis mehrere hundert Euro aus. Damit es greifen kann, müssen diese Positionen erst einmal beziffert sein – und genau dafür brauchen Sie ein Gutachten, das sie ausweist.

Was wir für Sie tun können

Rufen Sie an, bevor Sie etwas unterschreiben. Wir sagen Ihnen offen, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall rechnet oder ob ein Kostenvoranschlag genügt – auch wenn die Antwort manchmal lautet: Sparen Sie sich das Geld. Bei Kaskoschäden nennen wir den Preis vorab und schriftlich, damit Sie wissen, woran Sie sind.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick aus Sicht der Sachverständigenpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei strittigen Fällen ziehen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzu – gern vermitteln wir den Kontakt.

Häufige Fragen

Zahlt meine Kaskoversicherung den Gutachter?

In der Regel nicht automatisch. Die Bedingungen sehen meist vor, dass der Versicherer die Schadenhöhe selbst ermittelt. Kosten für einen eigenen Sachverständigen tragen Sie zunächst selbst – im Sachverständigenverfahren gelten gesonderte Regeln.

Kann ich das Gutachten der Versicherung anzweifeln?

Ja. Dafür ist das Sachverständigenverfahren nach den AKB da. Voraussetzung ist, dass Sie die Abweichung konkret benennen können – ein eigenes Gutachten ist dafür die übliche Grundlage.

Steigt mein Beitrag, wenn ich den Kaskoschaden melde?

Bei der Vollkasko wirkt sich eine Schadenmeldung meist auf die Schadenfreiheitsklasse aus, bei der Teilkasko in der Regel nicht. Ob sich die Meldung lohnt, hängt vom Schadenbetrag ab – dafür sollten Sie die Schadenhöhe kennen, bevor Sie melden.

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