Das Wichtigste vorab
- Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten – für Sie kostenlos.
- Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden, wir kommen zu Ihnen.
- Sie haben freie Gutachterwahl – der Prüfer der Versicherung ist nicht Ihr Gutachter.
- Das fertige Gutachten liegt meist einen Werktag nach der Besichtigung vor.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Nicht die Versicherung des Unfallgegners, nicht die Werkstatt – Sie entscheiden. Wir dokumentieren den Schaden vollständig, kalkulieren mit DAT/SilverDAT und Audatex und liefern ein gerichtsfestes Gutachten, das alle Ihre Ansprüche sichert.
Was kostet Sie das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens – nicht Sie. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen keinen Cent.
Bei Teilschuld oder einem Kaskoschaden besprechen wir vorab transparent, was auf Sie zukommt. Ein unverbindliches Vorgespräch ist immer kostenfrei.
Was steht in Ihrem Gutachten?
- Reparaturkosten – kalkuliert nach Herstellervorgaben und regionalen Stundenverrechnungssätzen
- Merkantile Wertminderung – der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur behält
- Nutzungsausfallentschädigung – Geld für jeden Tag ohne Ihr Fahrzeug
- Wiederbeschaffungswert & Restwert – Grundlage bei wirtschaftlichem Totalschaden
- Reparaturdauer & Wiederbeschaffungsdauer
- Beweissichernde Fotodokumentation in hoher Auflösung
Wie schnell geht das?
Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. Die Besichtigung dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktages per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich als gedrucktes Original.
Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall
Es geht um deutlich mehr als die Reparaturkosten. Diese Positionen stehen Ihnen zu – und genau hier entstehen die Unterschiede zwischen einem vollständigen Gutachten und einem Kurzbericht:
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und regionalen Stundensätzen
- Merkantile Wertminderung – bei jüngeren Fahrzeugen häufig 800 bis 2.500 Euro
- Nutzungsausfall – je nach Fahrzeugklasse rund 23 bis über 175 Euro pro Tag
- Mietwagenkosten in angemessener Klasse, alternativ zum Nutzungsausfall
- Wiederbeschaffungswert und Restwert, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt
- Abschlepp-, Stand- sowie An- und Abmeldekosten
- Sachverständigenhonorar und Anwaltskosten
- Unkostenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten – meist 25 bis 30 Euro
So groß kann der Unterschied sein
| Kostenvoranschlag der Versicherung | 5.200 € |
| Reparaturkosten laut Gutachten | 6.100 € |
| Merkantile Wertminderung | 1.400 € |
| Nutzungsausfall, 12 Tage à 65 € | 780 € |
| Abschleppkosten und Unkostenpauschale | 255 € |
| Gesamtanspruch laut Gutachten | 8.535 € |
Typische Größenordnung bei einem Mittelklassewagen mit Seitenschaden. Die konkreten Zahlen hängen immer vom Fahrzeug und vom Schaden ab – aber die Struktur ist fast immer dieselbe: Der Kurzbericht kennt nur die Reparaturkosten.
Finger weg vom Gutachter der Versicherung
Nach der Schadenmeldung meldet sich die gegnerische Versicherung oft innerhalb von Stunden und bietet an, „ihren" Sachverständigen zu schicken. Das klingt bequem und kostet nichts – und ist trotzdem selten in Ihrem Interesse.
Dieser Prüfer wird von der Partei bezahlt, die möglichst wenig zahlen möchte. In der Praxis zeigt sich das an drei Stellen immer wieder:
- Die Wertminderung fehlt oder fällt auffällig niedrig aus.
- Der Nutzungsausfall wird nicht ausgewiesen oder in eine zu niedrige Fahrzeuggruppe eingeordnet.
- Es wird mit Stundensätzen einer Partnerwerkstatt gerechnet statt mit den regionalen Sätzen, die Ihnen zustehen.
Sie müssen das nicht akzeptieren. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie freie Gutachterwahl – und die gegnerische Haftpflicht trägt die Kosten Ihres eigenen Sachverständigen.
