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Ihre Rechte nach einem Unfall

Wertminderung, Nutzungsausfall, Totalschaden: Was Ihnen zusteht, ist selten das, was zuerst angeboten wird. Hier erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich – ohne Paragrafendeutsch.

Wertminderung nach einem Unfall

Auch nach perfekter Reparatur ist Ihr Fahrzeug weniger wert. Diesen Verlust muss die gegnerische Versicherung ausgleichen – oft geht es um mehrere tausend Euro.

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Nutzungsausfallentschädigung

Kein Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug Geld zu – je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und über 175 Euro täglich.

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Fiktive Abrechnung nach einem Unfall

Sie müssen nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen – mit einem entscheidenden Haken bei der Mehrwertsteuer.

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Totalschaden – was jetzt zählt

Beim Totalschaden entscheiden drei Zahlen über Ihr Geld. Vor allem beim Restwert wird oft zu Ihren Lasten gerechnet.

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Die 130-Prozent-Regel

Manchmal darf die Reparatur teurer sein als das Auto wert ist – wenn Sie an Ihrem Fahrzeug hängen und alle Bedingungen einhalten.

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Wer zahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung – nicht Sie. Und Sie dürfen den Sachverständigen selbst aussuchen.

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Was tun nach einem Unfall?

Die ersten Minuten entscheiden darüber, wie gut sich Ihre Ansprüche später durchsetzen lassen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

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Werkstattbindung: Muss ich in die Partnerwerkstatt?

Die Versicherung nennt Ihnen eine Werkstatt und verspricht schnelle Abwicklung. Müssen Sie darauf eingehen?

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Kaskoschaden – lohnt sich ein eigenes Gutachten?

Selbst verschuldet, Wildunfall oder Hagel – bei Kaskoschäden gelten andere Regeln als beim Unfall mit Gegner.

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Anwalt nach dem Unfall – wann er sich lohnt

Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite auch die Anwaltskosten – trotzdem verzichten viele darauf.

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