Das Wichtigste vorab
- Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten – für Sie kostenlos.
- Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden, wir kommen zu Ihnen.
- Sie haben freie Gutachterwahl – der Prüfer der Versicherung ist nicht Ihr Gutachter.
- Das fertige Gutachten liegt meist einen Werktag nach der Besichtigung vor.
Wenn die Versicherung den Unfallhergang anzweifelt oder Vorschäden im Raum stehen, hilft eine technische Schadenanalyse. Wir untersuchen, ob die Schäden zum geschilderten Hergang passen – sachlich, methodisch und nachvollziehbar.
Was wir untersuchen
- Kompatibilität – passen Schadenbild, Höhe und Richtung zum Unfallgegner?
- Plausibilität des geschilderten Hergangs
- Abgrenzung von Vor- und Altschäden
- Spurenlage an Fahrzeug und Anstoßstelle
- Reparaturweg und tatsächlich durchgeführte Reparaturen
Für wen ist das relevant?
Für Geschädigte, denen die Versicherung Leistungen verweigert. Für Fahrzeugkäufer, die einen verschwiegenen Unfallschaden vermuten. Und für alle, die bei einer strittigen Schadenregulierung eine neutrale technische Bewertung brauchen.
